Elektronische Signatur
In Kürze
Die Elektronische Signatur ermöglicht die Zuordnung elektronischer Erklärungen zu einer erklärenden Person. Sie dient der Authentizität und Integrität digitaler Dokumente.
Definition
Elektronische Signatur ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet ein technisches Verfahren zur Identifizierung des Ausstellers elektronischer Erklärungen. Die Elektronische Signatur liegt vor, wenn einem elektronischen Dokument Daten beigefügt sind, die den Unterzeichner eindeutig zuordnen. Sie dient der Sicherstellung von Authentizität und Unverändertheit des signierten Inhalts. Rechtlich relevant ist insbesondere die qualifizierte elektronische Ausprägung mit gleichgestellter Unterschriftenwirkung. Rechtsgrundlage ist § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Elektronische Signatur ersetzt die gesetzliche Schriftform nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen ist ihre Anwendung gesetzlich ausgeschlossen. Die Elektronische Signatur begründet keinen eigenständigen Anspruch auf elektronische Kommunikation. Abzugrenzen ist sie von der bloßen Textform ohne Signaturwirkung. In der Praxis wird die Elektronische Signatur zur formwirksamen Abgabe digitaler Erklärungen eingesetzt.