Entfernungspauschale
In Kürze
Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt.
Definition
Die Entfernungspauschale ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine pauschalierte Form abzugsfähiger Werbungskosten für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale erfasst ausschließlich die einfache Entfernung und nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Der Tatbestand liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre erste Tätigkeitsstätte an Arbeitstagen aufsuchen. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, sofern keine verkehrsgünstigere Strecke objektiv festgelegt ist. Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel gewährt. Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Höhe ist gesetzlich pauschaliert und knüpft an volle Entfernungskilometer an. Die Entfernungspauschale begründet keinen Anspruch auf Erstattung tatsächlicher Fahrtkosten. Sie ist von Reisekosten zu unterscheiden, die bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen. In der Praxis dient die Entfernungspauschale der vereinfachten steuerlichen Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitswege.