Equal Pay
In Kürze
Equal Pay bezeichnet das Prinzip gleicher Vergütung für vergleichbare Arbeit in der Arbeitnehmerüberlassung. Maßgeblich ist der Vergleich mit Stammarbeitskräften des Entleihers.
Definition
Equal Pay ist ein arbeitsrechtliches Prinzip im Recht der Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem Recht. Equal Pay bezeichnet den Anspruch von Leiharbeitnehmern auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers. Der Anspruch besteht, wenn Leiharbeitnehmer hinsichtlich Tätigkeit und Qualifikation mit Stammarbeitnehmern vergleichbar eingesetzt sind. Maßgeblich ist das im Entleiherbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer geltende regelmäßige Arbeitsentgelt einschließlich wesentlicher Entgeltbestandteile. Rechtsgrundlage ist § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit einem gesetzlichen Gleichstellungsgebot. Der Anspruch kann durch wirksame tarifvertragliche Regelungen zeitlich oder inhaltlich modifiziert werden. Equal Pay gilt unabhängig von der Dauer des Einsatzes, sofern keine tarifliche Abweichung zulässig angewendet wird. Der Grundsatz begründet keinen Anspruch auf identische Vertragsbedingungen außerhalb der Entgeltgleichstellung. Abzugrenzen ist Equal Pay vom allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung. In der Praxis dient Equal Pay der rechtlichen Sicherung gleichwertiger Vergütung im Einsatzbetrieb.