Erbschein
In Kürze
Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht und dessen Umfang. Er dient dem Nachweis der Erbenstellung im Rechtsverkehr.
Definition
Erbschein ist ein erbrechtliches Instrument des deutschen Zivilrechts. Er bezeichnet ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über Inhalt und Umfang des Erbrechts. Der Erbschein liegt vor, wenn das Gericht die Erbenstellung und die Erbquoten verbindlich festgestellt hat. Er setzt einen Antrag eines Berechtigten und die Prüfung der Erbfolge voraus. Inhaltlich weist der Erbschein die Erben, ihre Quoten und gegebenenfalls Beschränkungen aus. Die rechtliche Grundlage des Erbscheins ergibt sich aus den §§ 2353 bis 2370 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Erbschein begründet eine gesetzliche Vermutung der Richtigkeit seines Inhalts. Die materielle Rechtslage wird durch den Erbschein nicht verändert. Eine Pflicht zur Beantragung eines Erbscheins besteht nicht. Vom Erbschein abzugrenzen ist der Nachweis der Erbfolge durch ein eröffnetes notarielles Testament. In der Praxis ermöglicht der Erbschein die Verfügung über Nachlassgegenstände gegenüber Dritten.