Exit-Interview
In Kürze
Ein Exit-Interview ist ein strukturiertes Gespräch mit ausscheidenden Beschäftigten. Es dient der systematischen Erhebung von Rückmeldungen zum Arbeitsverhältnis.
Definition
Exit-Interview ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein formalisiertes Gespräch zwischen Arbeitgeber und ausscheidender Arbeitnehmerin oder ausscheidendem Arbeitnehmer. Das Exit-Interview dient der Erfassung von Gründen für das Beendigungsereignis sowie arbeitsbezogenem Erfahrungswissen. Es liegt vor, wenn im Zusammenhang mit dem Ausscheiden gezielt Informationen zum Arbeitsverhältnis erhoben werden. Voraussetzung ist ein bestehendes oder unmittelbar beendetes Arbeitsverhältnis ohne Fortsetzungsabsicht. Das Exit-Interview erfolgt regelmäßig freiwillig und außerhalb der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten. Gesetzliche Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich, maßgeblich sind arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben. Das Exit-Interview begründet keinen Anspruch auf Mitwirkung oder inhaltliche Einflussnahme. Es ist von Personalgesprächen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses abzugrenzen. In der Praxis dient das Exit-Interview der organisationsbezogenen Auswertung von Fluktuationsursachen.