Fachanwalt für Arbeitsrecht
In Kürze
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein förmlich verliehener anwaltlicher Spezialisierungstitel. Er weist besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nach.
Definition
Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit berufsrechtlicher Verankerung und gesetzlich definierter Qualifikation. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet eine formell verliehene Spezialisierung eines Rechtsanwalts im gesamten Arbeitsrecht. Die Bezeichnung wird verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen festgelegt nachgewiesen sind. Die theoretischen Kenntnisse ergeben sich aus einem anerkannten Fachlehrgang mit Leistungsnachweisen und erfolgreichem Abschluss. Die praktischen Erfahrungen setzen eine persönliche, weisungsfreie Bearbeitung einer bestimmten Anzahl arbeitsrechtlicher Mandate voraus. Rechtsgrundlage ist § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung (FAO). Die gleichzeitige Führung mehrerer Fachanwaltsbezeichnungen ist zahlenmäßig begrenzt und berufsrechtlich überwacht worden. Die fortlaufende Qualifikation erfordert jährliche Fortbildung im jeweiligen Fachgebiet mit dokumentierter Erfüllung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mandatierung oder Beauftragung besteht aufgrund dieser Bezeichnung nicht. Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht ist vom bloßen Tätigkeitsschwerpunkt ohne formelle Verleihung abzugrenzen. In der Praxis dient der Fachanwalt für Arbeitsrecht der strukturierten Orientierung bei arbeitsrechtlichen Mandaten.