Feedback
In Kürze
Feedback ist eine strukturierte Rückmeldung zu arbeitsbezogenem Verhalten oder Leistung. Es dient der Informationsübermittlung innerhalb betrieblicher Kommunikationsprozesse.
Definition
Feedback ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung strukturierter Rückmeldungen im betrieblichen Kommunikationszusammenhang. Er bezeichnet die Mitteilung einer wahrgenommenen Wirkung, Leistung oder Verhaltensweise gegenüber einer anderen Person. Feedback liegt vor, wenn eine Beobachtung sachlich rückgespiegelt und einer konkreten Handlung oder Situation zugeordnet ist. Die Rückmeldung erfolgt regelmäßig innerhalb bestehender Arbeits- oder Führungsbeziehungen ohne formelle Entscheidungswirkung. Feedback kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung oder Annahme von Feedback besteht nicht. Feedback ist von formellen Beurteilungen abzugrenzen, da es keine rechtsverbindliche Bewertung oder Maßnahme darstellt. In der betrieblichen Praxis unterstützt Feedback die Abstimmung von Erwartungen, Verhalten und Leistung im laufenden Arbeitsprozess.