Feiertagszuschlag
In Kürze
Der Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Er setzt eine besondere arbeitsrechtliche Grundlage voraus.
Definition
Feiertagszuschlag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zusätzliche finanzielle Leistung des Arbeitgebers für tatsächlich geleistete Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Der Feiertagszuschlag wird neben dem regelmäßigen Arbeitsentgelt für Arbeitsstunden am Feiertag gewährt. Voraussetzung ist, dass Arbeitsleistung an einem gesetzlich festgelegten Feiertag am maßgeblichen Arbeitsort erbracht wird. Die Entstehung des Anspruchs erfordert eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder kollektivrechtliche Regelung oder eine betriebliche Übung. Gesetzliche Feiertagsarbeit begründet für sich genommen keinen automatischen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Rechtsgrundlagen sind lediglich für steuerliche Begünstigungen relevant, insbesondere § 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Feiertagszuschlag bleibt steuerfrei, soweit gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen des Grundlohns eingehalten werden. Der Feiertagszuschlag begründet keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Ersatzruhetage. Er ist von der Entgeltfortzahlung an Feiertagen ohne Arbeitsleistung abzugrenzen. Der Feiertagszuschlag ist praxisrelevant für Vergütungsabrechnung, Zuschlagsberechnung und arbeitsvertragliche Gestaltung.