Finanzplan
In Kürze
Ein Finanzplan erfasst erwartete Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens für einen festgelegten Zeitraum. Er dient der Sicherung laufender Liquidität und der frühzeitigen Erkennung finanzieller Unterdeckungen.
Definition
Der Finanzplan ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Der Finanzplan bezeichnet eine systematische, periodenbezogene Gegenüberstellung geplanter Einnahmen und Ausgaben zur Steuerung finanzieller Zahlungsfähigkeit. Er bildet die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung eines Unternehmens oder Vorhabens für definierte Zeiträume rechnerisch ab. Ein Finanzplan liegt vor, wenn Zahlungsströme vollständig, zeitlich zugeordnet und betragsmäßig nachvollziehbar festgelegt sind. Er berücksichtigt laufende Geschäftsvorfälle, Investitionen, Finanzierungen sowie bestehende Zahlungsverpflichtungen in konsistenter Struktur. Der Finanzplan dient der Identifikation von Finanzierungsbedarfen und der Ableitung steuernder Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Gesetzliche Form- oder Erstellungspflichten bestehen für den Finanzplan grundsätzlich nicht. Er ist vom Finanzierungsplan abzugrenzen, da dieser die Herkunft der Mittel und nicht den zeitlichen Zahlungsfluss darstellt. Der Finanzplan besitzt hohe praktische Relevanz für Unternehmensführung, Budgetkontrolle und externe Finanzierungsentscheidungen.