Firma
In Kürze
Die Firma ist der rechtlich geschützte Name eines Kaufmanns im Geschäftsverkehr. Unter diesem Namen nimmt der Kaufmann am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teil.
Definition
Die Firma ist ein handelsrechtlicher Begriff. Die Firma bezeichnet den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und rechtsgeschäftlich handelt. Sie dient der Identifikation des Kaufmanns im Rechtsverkehr und ist Träger von Rechten und Pflichten. Eine Firma liegt vor, wenn der Name zur Kennzeichnung geeignet ist und im Handelsregister eingetragen wird. Die Firmenbildung unterliegt den Grundsätzen der Firmenwahrheit, Firmenunterscheidbarkeit, Firmenöffentlichkeit und Firmeneinheit. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 17 HGB. Die Firma muss einen Rechtsformzusatz enthalten, sofern gesetzlich vorgesehen. Sie begründet keinen eigenständigen Rechtsträger, sondern bezeichnet ausschließlich den Namen des Kaufmanns. Die Firma ist vom Unternehmen abzugrenzen, da dieses die wirtschaftliche Tätigkeit und nicht den Namen bezeichnet. Die Firma besitzt hohe praktische Bedeutung für Rechtsverkehr, Haftungszuordnung und Registerpublizität.