Firmenwagen
In Kürze
Ein Firmenwagen ist ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung. Eine private Nutzung kann arbeitsvertraglich zugelassen sein.
Definition
Firmenwagen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur dienstlichen Nutzung überlässt. Der Firmenwagen dient primär der Erfüllung arbeitsvertraglicher Aufgaben und betrieblicher Mobilitätsanforderungen. Er liegt vor, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer dauerhaft oder regelmäßig zur dienstlichen Nutzung zugeordnet ist. Die private Nutzung ist Bestandteil, wenn sie ausdrücklich arbeitsvertraglich, kollektivrechtlich oder durch betriebliche Übung festgelegt ist. Wird eine private Nutzung eingeräumt, entsteht ein steuerlich relevanter geldwerter Vorteil. Die Bewertung dieses Vorteils richtet sich nach § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Firmenwagen begründet keinen Anspruch auf Eigentumsübertragung oder dauerhafte Überlassung des Fahrzeugs. Er ist vom Privatfahrzeug abzugrenzen, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis im Eigentum des Arbeitnehmers steht. In der Praxis regelt der Firmenwagen Mobilitätspflichten, Nutzungskonditionen und Vergütungsbestandteile innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.