Fluktuation
In Kürze
Fluktuation bezeichnet personelle Abgänge und Wechsel innerhalb eines Unternehmens. Sie beschreibt Veränderungen des Personalbestands ohne rechtliche Bewertung.
Definition
Fluktuation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung von Veränderungen im Bestand beschäftigter Arbeitnehmer. Sie erfasst das Ausscheiden von Personen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen unabhängig von Ursache oder rechtlicher Gestaltung. Fluktuation liegt vor, wenn Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, Befristungsende, Ruhestand oder Tod enden. Erfasst sind auch innerbetriebliche Stellenwechsel, soweit sie statistisch als Personalbewegung berücksichtigt werden. Fluktuation beruht auf überbetrieblichen, betrieblichen oder persönlichen Umständen, ohne dass eine willensbezogene Bewertung erfolgt. Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich, da Fluktuation keine eigenständige arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage darstellt. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf personelle Maßnahmen oder organisatorische Veränderungen im Unternehmen. Fluktuation ist von der Fluktuationsquote abzugrenzen, die lediglich eine rechnerische Kennzahl darstellt. Fluktuation ist in der Praxis relevant für Personalplanung, Organisationssteuerung und arbeitsbezogene Analyseprozesse.