Fortbildung
In Kürze
Fortbildung bezeichnet Maßnahmen zur Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung beruflicher Fähigkeiten. Sie erfolgt regelmäßig neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Fortbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Fortbildung liegt vor, wenn vorhandene berufliche Kenntnisse systematisch vertieft, aktualisiert oder ausgebaut werden. Sie setzt regelmäßig eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende berufliche Erfahrung voraus. Die Maßnahme dient der Qualifikation im bisherigen oder einem verwandten Tätigkeitsfeld. Rechtsgrundlage ist § 1 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Ziel und Zweck der Fortbildung bestimmt. Fortbildung begründet ohne besondere Regelung keinen Anspruch auf Finanzierung oder Freistellung durch den Arbeitgeber. Sie ist von Umschulung abzugrenzen, da keine berufliche Neuorientierung angestrebt wird. In der Praxis erfolgt Fortbildung durch vertragliche Vereinbarung, tarifliche Regelung oder gesetzlich geregelte Sonderfälle.