Freie Berufe
In Kürze
Freie Berufe bezeichnen selbständige Tätigkeiten mit persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Leistungserbringung. Sie gelten nicht als Gewerbe und unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Definition
Freie Berufe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet selbständige Tätigkeiten, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung persönlich erbracht werden. Freie Berufe liegen vor, wenn die Dienstleistung eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und im Interesse von Auftraggebern erfolgt. Die Tätigkeit setzt eine höhere, nicht schematisierte Leistungserbringung ohne gewerbliche Prägung voraus. Gesetzliche Anknüpfungspunkte bestehen in § 1 Absatz 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG und § 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz EStG. Freie Berufe begründen keine Einordnung als Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Sinn. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme oder Ausübung besteht nicht. Die Abgrenzung erfolgt gegenüber gewerblichen Tätigkeiten anhand der persönlichen und fachlichen Eigenleistung. Freie Berufe haben praktische Bedeutung für Statusfragen, Steuerpflichten und sozialversicherungsrechtliche Zuordnungen.