Fremdfinanzierung
In Kürze
Die Fremdfinanzierung beschreibt die zeitlich begrenzte Kapitalüberlassung durch externe Gläubiger. Sie verpflichtet zur Rückzahlung des Kapitals regelmäßig zuzüglich Zinsen.
Definition
Fremdfinanzierung ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Beschaffung von Kapital durch einen Schuldner von externen Kapitalgebern. Die Fremdfinanzierung führt zur zeitlich befristeten Überlassung von Finanzmitteln gegen Rückzahlungs- und Vergütungspflichten. Sie liegt vor, wenn ein fester Rückzahlungsanspruch des Gläubigers rechtlich begründet ist. Voraussetzung ist eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Tilgung des überlassenen Kapitals innerhalb vereinbarter Fristen. Die Kapitalüberlassung erfolgt regelmäßig gegen Zinszahlung oder vergleichbare Entgelte für die Nutzung. Rechtsgrundlage sind schuldrechtliche Vertragsverhältnisse, insbesondere Darlehensverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Fremdfinanzierung begründet keine Beteiligung des Kapitalgebers an Leitung oder Gewinn des Schuldners. Sie ist von der Eigenfinanzierung abzugrenzen, bei der kein Rückzahlungsanspruch besteht. Die Fremdfinanzierung ist praxisrelevant für Investitionsentscheidungen, Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur von Unternehmen.