Fungibilität
In Kürze
Fungibilität beschreibt die Austauschbarkeit gleichartiger Güter oder Werte. Sie ist Voraussetzung für standardisierten Handel.
Definition
Fungibilität ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der Vertretbarkeit von Sachen oder Rechten. Fungibilität bezeichnet die Eigenschaft, dass Güter nicht individuell, sondern ausschließlich nach Art und Menge bestimmt sind. Sie liegt vor, wenn einzelne Einheiten ohne Wert- oder Funktionsverlust durch gleichartige Einheiten ersetzt werden können. Maßgeblich ist, dass keine individualisierenden Merkmale für die rechtliche oder wirtschaftliche Zuordnung erforderlich sind. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus §91 Bürgerliches Gesetzbuch BGB zur Vertretbarkeit beweglicher Sachen. Fungibilität ist Voraussetzung für den standardisierten Handel an Märkten und Börsen mit homogenen Gütern. Eine individuelle Zuordnung einzelner Stücke ist bei bestehender Fungibilität rechtlich unbeachtlich. Fungibilität ist von der Einzigartigkeit nicht vertretbarer Sachen mit individueller Prägung abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht Fungibilität die effiziente Abwicklung von Handels-, Abrechnungs- und Eigentumsübertragungsprozessen.