Gebrauchsmuster
In Kürze
Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Es ermöglicht schnellen formellen Schutz ohne materielle Vorprüfung.
Definition
Gebrauchsmuster ist ein Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes mit Zuordnung zu technischen Schutzrechten. Er bezeichnet ein formell eingetragenes Ausschließlichkeitsrecht für technische Erfindungen mit gewerblicher Anwendbarkeit. Der Schutz liegt vor, wenn Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Nutzbarkeit objektiv festgelegt sind. Die Eintragung erfolgt durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ohne sachliche Prüfung. Rechtsgrundlage ist das Gebrauchsmustergesetz, abgekürzt GebrMG, welches Schutzumfang und Wirkungen bestimmt. Das Gebrauchsmuster begründet ein zeitlich befristetes Verbietungsrecht gegenüber Dritten im geschäftlichen Verkehr. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung oder Nutzung besteht nicht. Vom Patent grenzt sich das Gebrauchsmuster durch fehlende Prüfung und Ausschluss von Verfahrenserfindungen ab. In der Praxis dient das Gebrauchsmuster der schnellen Absicherung technischer Entwicklungen vor Markteinführung.