Gehaltsabrechnung
In Kürze
Die Gehaltsabrechnung dokumentiert verbindlich die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts für einen festgelegten Abrechnungszeitraum. Sie dient dem Nachweis von Vergütung, Abzügen und Auszahlungsbetrag.
Definition
Gehaltsabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Gehaltsabrechnung bezeichnet die in Textform erteilte Abrechnung des vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelts für einen bestimmten Zeitraum. Sie erfasst die Zusammensetzung des Bruttoarbeitsentgelts sowie sämtliche Abzüge und den resultierenden Auszahlungsbetrag systematisch. Gehaltsabrechnung liegt vor, wenn Abrechnungszeitraum, Entgeltbestandteile, Abzüge und Auszahlungsbetrag eindeutig festgelegt sind. Erforderlich sind insbesondere Angaben zu Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen sowie steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abführungen. Rechtsgrundlage ist § 108 Gewerbeordnung (GewO) sowie ergänzend die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV). Eine Gehaltsabrechnung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zahlung über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus. Sie ist von einer Entgeltbescheinigung abzugrenzen, die auf besonderen Anlass und gesonderten Zweck ausgestellt wird. In der Praxis dient sie der Transparenz der Entgeltabrechnung und der Nachweisführung gegenüber Arbeitnehmern und Behörden.