Geldfälschung
In Kürze
Geldfälschung bezeichnet das vorsätzliche Herstellen oder Verändern von Geld zur Täuschung im Zahlungsverkehr. Sie ist als schwere Straftat gesetzlich sanktioniert.
Definition
Geldfälschung ist ein strafrechtlicher Begriff. Geldfälschung bezeichnet das Nachmachen oder Verfälschen von gesetzlichem Zahlungsmittel mit Täuschungsabsicht. Erfasst ist auch das Verschaffen, Feilhalten oder Inverkehrbringen von unechtem Geld. Geldfälschung liegt vor, wenn der Anschein der Echtheit oder eines höheren Wertes hervorgerufen wird. Voraussetzung ist die objektive Eignung, im Rechtsverkehr als echtes Geld verwendet zu werden. Die Handlung muss auf die spätere Verwendung im Zahlungsverkehr gerichtet sein. Rechtsgrundlage ist § 146 Strafgesetzbuch (StGB). Geldfälschung erfordert keine tatsächliche Annahme des falschen Geldes durch Dritte. Abzugrenzen ist sie von bloßen Nachbildungen ohne Täuschungs- oder Verkehrszweck. In der Praxis schützt Geldfälschung die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in den staatlichen Geldumlauf.