Gemeinkosten
In Kürze
Gemeinkosten bezeichnen Kosten, die keinem einzelnen Produkt oder Auftrag unmittelbar zugerechnet werden können. Sie entstehen gemeinschaftlich und werden rechnerisch auf Kostenträger verteilt.
Definition
Gemeinkosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet Kosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostenträger verursachungsgerecht zugeordnet werden können. Gemeinkosten entstehen regelmäßig für mehrere Produkte, Leistungen oder Organisationseinheiten gleichzeitig im betrieblichen Leistungsprozess. Sie liegen vor, wenn eine unmittelbare Einzelzurechnung wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist. Die Zurechnung erfolgt mittelbar über Kostenstellen und rechnerische Verteilungsschlüssel innerhalb der Kostenrechnung. Maßgeblich ist die fehlende direkte Zurechenbarkeit, nicht die Art oder Höhe der Kosten. Gemeinkosten werden typischerweise im Rahmen der Zuschlagskalkulation oder Kostenstellenrechnung weiterverrechnet. Handelsrechtlich ist § 255 Absatz 2 Satz 2 Handelsgesetzbuch HGB für die Einbeziehung bestimmter Kosten relevant. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Umlage sämtlicher Gemeinkosten besteht nicht. Gemeinkosten sind von Einzelkosten abzugrenzen, die einem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können. In der Praxis beeinflussen Gemeinkosten die Kalkulation, Ergebnisermittlung und interne Steuerung betrieblicher Leistungen.