Geschäftsordnung des Betriebsrats
In Kürze
Die Geschäftsordnung des Betriebsrats regelt verbindlich die interne Organisation und Arbeitsweise des Gremiums. Sie strukturiert Verfahren, Zuständigkeiten und Abläufe der laufenden Betriebsratsarbeit.
Definition
Die Geschäftsordnung des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtliches Instrument der inneren Organisation betriebsverfassungsrechtlicher Gremien zur strukturierten Selbstorganisation. Sie legt verbindliche Verfahrens- und Organisationsregeln für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats fest innerhalb des Gremiums verbindlich abschließend. Sie liegt vor, wenn Zuständigkeiten, Sitzungsabläufe, Beschlussverfahren und Aufgabenverteilungen schriftlich bestimmt sind nach einem ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums. Rechtsgrundlage der Geschäftsordnung des Betriebsrats ist § 36 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als Sollvorschrift ausgestaltet mit formellen Mindestanforderungen an Beschlussfassung. Die Geschäftsordnung des Betriebsrats entfaltet keine Außenwirkung und begründet keine Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Dritten im Rechtsverkehr stets. Sie ist von einer Geschäftsordnung des Unternehmens oder Arbeitgebers klar abzugrenzen funktional und inhaltlich eindeutig. In der Praxis schafft sie Rechtssicherheit für Sitzungen, Beschlüsse und interne Zusammenarbeit im betrieblichen Alltag des Gremiums dauerhaft.