Gesetz
In Kürze
Gesetz bezeichnet verbindliche staatliche Rechtsnormen mit allgemeiner Geltung. Es regelt Rechte und Pflichten abstrakt und gilt unabhängig vom Einzelfall.
Definition
Gesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die menschliches Verhalten verbindlich ordnet und steuert. Ein Gesetz liegt vor, wenn Rechtssätze durch zuständige staatliche Organe formell beschlossen sind. Erforderlich ist die Durchführung eines verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens mit ordnungsgemäßer Verkündung. Die rechtliche Bindungswirkung ergibt sich aus Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz (GG) als Maßstab staatlichen Handelns. Eine unmittelbare Anwendungspflicht für private Rechtsverhältnisse folgt daraus nicht automatisch. Gegenüber Rechtsverordnungen und Satzungen besitzt das Gesetz normhierarchischen Vorrang. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient das Gesetz als verbindlicher Rahmen für Vertragsgestaltung, Rechtsdurchsetzung und behördliche Entscheidungen.