Gewinnabführungsvertrag
In Kürze
Der Gewinnabführungsvertrag regelt die vollständige Abführung des Jahresgewinns eines Unternehmens an ein anderes. Er dient der einheitlichen Ergebnissteuerung innerhalb verbundener Unternehmen.
Definition
Der Gewinnabführungsvertrag ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff mit gesetzlicher Ausgestaltung im Recht der verbundenen Unternehmen. Er bezeichnet einen Unternehmensvertrag, durch den eine abhängige Kapitalgesellschaft ihren gesamten Gewinn an ein anderes Unternehmen abführt. Der Gewinnabführungsvertrag liegt vor, wenn die vollständige Ergebnisabführung für das gesamte Unternehmen rechtlich festgelegt ist. Er setzt eine schriftliche Vereinbarung, die Zustimmung der Hauptversammlung und die Eintragung im Handelsregister voraus. Rechtsgrundlage ist § 291 Aktiengesetz (AktG), der Inhalt, Abschluss und Wirkungen verbindlich regelt. Mit Wirksamkeit entsteht nach § 302 AktG eine gesetzliche Verpflichtung des herrschenden Unternehmens zur Verlustübernahme. Der Gewinnabführungsvertrag begründet keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung und entsteht ausschließlich durch privatautonome Gestaltung. Er ist von Teilgewinnabführungsverträgen abzugrenzen, bei denen lediglich ein bestimmter Gewinnanteil abgeführt wird. Seine Wirkungen erstrecken sich auf Gewinnabführung, Verlustausgleich und konzerninterne Ergebniszurechnung während der vereinbarten Vertragsdauer. Gläubigerschutz wird durch Nachhaftungsregelungen nach Vertragsbeendigung und gesetzlich angeordnete Sicherungsansprüche vollständig gewährleistet. Der Gewinnabführungsvertrag hat praktische Bedeutung für Konzernsteuerung, Ergebnisabführung, Bilanzierung und die Anerkennung steuerlicher Organschaften.