Gewinnermittlung
In Kürze
Die Gewinnermittlung dient der Feststellung des steuerlichen Ergebnisses eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie bildet die Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer.
Definition
Gewinnermittlung ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Ermittlung des maßgeblichen Ergebnisses eines Unternehmens. Sie bezeichnet die rechnerische Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für ein Wirtschaftsjahr. Gewinnermittlung liegt vor, wenn Einnahmen und Ausgaben periodengerecht nach gesetzlichen Vorgaben erfasst sind. Voraussetzung ist die Anwendung eines gesetzlich zulässigen Verfahrens zur Ergebnisermittlung. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 141 Abgabenordnung (AO). Die Gewinnermittlung ist unabhängig von der tatsächlichen Liquidität des Unternehmens rechtlich verbindlich. Sie begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung. Sie ist von der bloßen Umsatzermittlung abzugrenzen, die keine Ausgaben berücksichtigt. Die Gewinnermittlung hat praktische Bedeutung für Steuererklärungen, Buchführungspflichten und die steuerliche Ergebnisfeststellung.