Gewinnthesaurierung
In Kürze
Die Gewinnthesaurierung beschreibt das Einbehalten erwirtschafteter Gewinne im Unternehmen. Sie dient der Stärkung des Eigenkapitals und der Innenfinanzierung.
Definition
Gewinnthesaurierung ist ein gesellschaftsrechtlich und betriebswirtschaftlich verankerter Begriff der Gewinnverwendung. Er bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Unternehmen erzielte Jahresüberschüsse nicht an Anteilseigner ausschüttet. Gewinnthesaurierung liegt vor, wenn Gewinne ganz oder teilweise den Gewinnrücklagen oder Kapitalkonten zugeführt werden. Voraussetzung ist ein festgestellter Jahresüberschuss und ein wirksamer Beschluss über die Ergebnisverwendung. Die Gewinnthesaurierung erhöht das ausgewiesene Eigenkapital und steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist § 150 Aktiengesetz (AktG) für gesetzliche Rücklagen bei Aktiengesellschaften. Weitere rechtliche Vorgaben können sich aus Gesellschaftsvertrag oder Satzung ergeben. Die Gewinnthesaurierung begründet keinen Anspruch der Anteilseigner auf spätere Ausschüttung bestimmter Beträge. Sie ist von der Gewinnausschüttung abzugrenzen, bei der der Überschuss unmittelbar an Gesellschafter ausgekehrt wird. Die Gewinnthesaurierung hat praktische Bedeutung für Finanzierung, Bilanzstruktur und langfristige Unternehmensentwicklung.