Giralgeld
In Kürze
Giralgeld bezeichnet Buchgeld auf Konten, das unbar im Zahlungsverkehr verwendet wird. Es existiert nicht körperlich, sondern als Forderung gegen ein Kreditinstitut.
Definition
Giralgeld ist ein geldrechtlicher Begriff mit Funktion im bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungssystem. Giralgeld beschreibt Guthaben auf Konten bei Kreditinstituten, die durch Buchungsvorgänge übertragen werden. Giralgeld liegt vor, wenn ein Geldbetrag als Kontoforderung gegen ein Institut ausgewiesen ist. Voraussetzung ist eine kontenmäßige Erfassung, die jederzeit durch Übertragung oder Verrechnung disponibel ist. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Giralgeld im Zahlungsverkehr besteht nicht. Giralgeld ist vom Bargeld abzugrenzen, da dieses als gesetzliches Zahlungsmittel körperlich verkörpert vorliegt. Giralgeld besitzt hohe Praxisrelevanz für Lohnzahlungen, Geschäftsverkehr und wirtschaftliche Transaktionen im modernen Arbeitsleben.