Grundbuch
In Kürze
Das Grundbuch dokumentiert dingliche Rechte an Grundstücken mit öffentlichem Vertrauensschutz. Es schafft Transparenz und Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
Definition
Grundbuch ist ein sachenrechtliches Instrument zur staatlichen Ordnung dinglicher Rechte an Grundstücken. Das Grundbuch dient der amtlichen Verzeichnung aller an Grundstücken bestehenden dinglichen Rechtsverhältnisse. Erfasst werden insbesondere Eigentum, Belastungen sowie deren Entstehung, Änderung und Aufhebung mit Publizitätswirkung. Grundbuch liegt vor, wenn jedes Grundstück als eigenes Blatt geführt und eindeutig identifizierbar ist. Eintragungen erfolgen ausschließlich auf Antrag und aufgrund bewilligter, formgerecht nachgewiesener Erklärungen der Beteiligten. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 892 BGB, sowie die Grundbuchordnung (GBO). Der öffentliche Glaube schützt den redlichen Rechtsverkehr hinsichtlich der Richtigkeit eingetragener Rechte. Das Grundbuch begründet keinen materiellen Rechtserwerb ohne wirksames, zugrunde liegendes und außerhalb bestehendes Verpflichtungsgeschäft. Es ist vom Liegenschaftskataster abzugrenzen, das lediglich die tatsächliche Beschreibung von Grundstücken enthält. In der Praxis ermöglicht es Rechtssicherheit bei Grundstücksverkehr, Finanzierung und Zwangsvollstreckungsvorgängen.