GS-Zeichen
In Kürze
GS-Zeichen kennzeichnet freiwillig geprüfte Sicherheit von Verbraucherprodukten. Es bestätigt die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Definition
GS-Zeichen ist ein arbeitsrechtliches Instrument mit Bezug zur Produktsicherheit im betrieblichen Herstellungs- und Bereitstellungszusammenhang. Das GS-Zeichen bezeichnet ein freiwilliges staatlich geregeltes Prüfzeichen für verwendungsfertige Produkte. Es liegt vor, wenn eine unabhängige anerkannte Prüfstelle die Erfüllung von Sicherheitsanforderungen festgestellt hat. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Baumusterprüfung sowie fortlaufende Überwachung der Übereinstimmung mit geprüften Anforderungen. Rechtsgrundlage sind die §§ 20 bis 24 Produktsicherheitsgesetz, ProdSG, in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwendung begründet keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung oder Vermarktung eines Produkts. Das GS-Zeichen ist vom CE-Zeichen abzugrenzen, das als verpflichtende Herstellerkennzeichnung unionsrechtlichen Vorgaben folgt. Für die Praxis ist GS-Zeichen relevant bei Produktauswahl, Arbeitsschutzorganisation und Haftungsrisiken im betrieblichen Einsatz.