Güter
In Kürze
Güter ordnen Mittel zur Bedürfnisbefriedigung nach wirtschaftlicher Knappheit. Maßgeblich sind objektive Kriterien der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit.
Definition
Güter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung ökonomischer Mittel im Kontext arbeitsbezogener Wertschöpfung. Güter bezeichnen Mittel, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen und einen wirtschaftlichen Nutzen aufweisen. Der Begriff umfasst materielle sowie immaterielle Erscheinungsformen, soweit sie knapp sind und einen Marktwert besitzen. Eine Einordnung erfolgt nach Knappheit, Nutzbarkeit, Ausschließbarkeit oder Verwendungszweck innerhalb wirtschaftlicher Prozesse. Wirtschaftliche Güter unterscheiden sich von freien Ressourcen durch Kostenverursachung und fehlende unbegrenzte Verfügbarkeit. Zu den Erscheinungsformen zählen Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte, sofern sie wirtschaftlich nutzbar sind. Produktionsbezogene Verwendungen stehen konsumtiven Verwendungen gegenüber, ohne eine rechtliche Priorität zu begründen. Der Begriff Güter begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Nutzung, Erwerb oder Zuteilung. Von arbeitsrechtlichen Ansprüchen unterscheidet sich der Begriff durch fehlende unmittelbare Anspruchsdurchsetzung systematisch. In der Praxis dient die Einordnung der systematischen Bewertung arbeitsbezogener Ressourcen und Leistungen.