Handwerk
In Kürze
Handwerk bezeichnet einen Wirtschaftsbereich mit überwiegend manueller Leistungserbringung. Tätigkeiten erfolgen häufig auf Kundenauftrag in kleinen oder mittleren Betrieben.
Definition
Handwerk ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Wirtschaftsbereich, in dem Güter hergestellt, bearbeitet oder Dienstleistungen überwiegend manuell erbracht werden. Handwerk ist geprägt durch personenbezogene Arbeitsleistung, fachliche Qualifikation und eine meist kundenindividuelle Ausführung betrieblicher Tätigkeiten. Voraussetzung ist eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit innerhalb eines handwerklich geprägten Betriebs mit organisatorischer Eigenständigkeit. Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung (HwO), insbesondere hinsichtlich Betriebszuordnung, Qualifikationserfordernissen und Kammerzugehörigkeit. Handwerk begründet keine eigenständige arbeitsvertragliche Sonderform für Beschäftigte. Abzugrenzen ist Handwerk von industrieller Fertigung, die durch arbeitsteilige Massenproduktion gekennzeichnet ist. In der Praxis dient Handwerk der Einordnung betrieblicher Tätigkeiten für arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und berufsrechtliche Zwecke.