Hauptschwerbehindertenvertretung
In Kürze
Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist eine stufenbezogene Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter in mehrstufigen Verwaltungen. Sie wirkt zuständigkeitsübergreifend bei Angelegenheiten mehrerer Dienststellen.
Definition
Hauptschwerbehindertenvertretung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der kollektiven Interessenvertretung im öffentlichen Dienst. Sie bezeichnet die auf oberster Stufe gebildete Schwerbehindertenvertretung in Geschäftsbereichen mehrstufiger Verwaltungen mit Hauptpersonalrat. Die Hauptschwerbehindertenvertretung nimmt Aufgaben wahr, die mehrere Dienststellen betreffen oder nicht auf nachgeordneten Ebenen geregelt werden können. Voraussetzung ist eine mehrstufige Verwaltungsorganisation mit bestehenden örtlichen oder bezirklichen Schwerbehindertenvertretungen. Die Wahl erfolgt durch die wahlberechtigten Schwerbehindertenvertretungen des Geschäftsbereichs nach den gesetzlichen Vorgaben. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere § 180 SGB IX. Die Hauptschwerbehindertenvertretung hat dieselben persönlichen Rechte und Pflichten wie eine örtliche Vertrauensperson. Sie begründet keinen individuellen Anspruch schwerbehinderter Beschäftigter auf unmittelbare Einzelvertretung. Sie ist von der örtlichen Schwerbehindertenvertretung abzugrenzen, da ihre Zuständigkeit dienststellenübergreifend ausgestaltet ist. In der Praxis wirkt die Hauptschwerbehindertenvertretung bei Beteiligungsverfahren auf oberster Verwaltungsebene mit.