Industrie 4.0
In Kürze
Industrie 4.0 beschreibt die digitale Vernetzung industrieller Produktions- und Wertschöpfungsprozesse. Ziel ist eine technisch integrierte, datenbasierte Steuerung von Arbeit, Maschinen und Abläufen.
Definition
Industrie 4.0 ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur digitalen Organisation industrieller Arbeitssysteme. Er bezeichnet die vernetzte Gestaltung von Produktionsprozessen durch informationstechnische Systeme, automatisierte Kommunikation und datenbasierte Steuerung. Voraussetzung ist die technisch festgelegte Integration von Maschinen, Software, Datenflüssen und menschlicher Arbeit. Die Prozesse sind auf Echtzeitfähigkeit, Selbststeuerung und systemübergreifende Kommunikation ausgerichtet. Industrie 4.0 beruht auf cyber-physischen Systemen, dem Internet der Dinge und digitaler Prozessintegration. Eine eigenständige gesetzliche Definition besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Der Begriff begründet keine unmittelbaren Pflichten zur Einführung bestimmter Technologien im Betrieb. Industrie 4.0 ist von bloßer Automatisierung durch den zusätzlichen Grad digitaler Vernetzung abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst der Begriff arbeitsorganisatorische Strukturen, Qualifikationsanforderungen und Mitbestimmungsfragen in digitalisierten Produktionsumgebungen.