Industrie
In Kürze
Industrie umfasst gewerbliche Betriebe mit technisch organisierter Güterproduktion. Kennzeichnend sind maschinelle Betriebsmittel, Arbeitsteilung und Produktion für anonyme Märkte.
Definition
Industrie ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff mit Bezug zur gewerblichen Gütererzeugung in Unternehmen. Er bezeichnet Betriebe, die Rohstoffe oder Vorprodukte technisch bearbeiten und marktfähige Sachgüter herstellen. Vorausgesetzt sind überwiegend maschinelle Betriebsmittel, arbeitsteilige Prozesse und eine räumliche Konzentration der Produktion. Die Tätigkeit umfasst Gewinnung, Verarbeitung oder Montage materieller Güter in serienfähiger Organisation. Industrie schließt dabei sowohl Grundstoff- als auch Investitions- und Verbrauchsgüterherstellung ein organisatorisch. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition ist im deutschen Recht nicht normiert abschließend festgelegt. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf staatliche Förderung oder Subventionen für Unternehmen. Industrie ist vom Handwerk durch geringere Individualisierung und stärkere Standardisierung der Leistung abzugrenzen. In Statistik und Praxis dient die Einordnung der wirtschaftlichen Tätigkeiten als Strukturmerkmal. Industrie prägt Wertschöpfungsketten, Beschäftigungsstrukturen und Investitionsentscheidungen in kapitalintensiven Unternehmensformen der modernen Wirtschaft.