Informationelle Selbstbestimmung
In Kürze
Informationelle Selbstbestimmung beschreibt das Recht auf Kontrolle personenbezogener Daten. Es schützt individuelle Entscheidungsfreiheit im Umgang mit persönlichen Informationen.
Definition
Informationelle Selbstbestimmung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich geschützte Befugnis einer Person, über Offenlegung und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Die informationelle Selbstbestimmung erfasst alle Daten, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Sie liegt vor, wenn Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Informationen einer rechtlichen Legitimation bedürfen. Voraussetzung ist das Vorliegen personenbezogener Daten sowie deren zielgerichtete Verarbeitung durch öffentliche oder private Stellen. Die informationelle Selbstbestimmung folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Eingriffe sind nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur uneingeschränkten Datenpreisgabe besteht nicht. Abzugrenzen ist die informationelle Selbstbestimmung vom Datenschutz als Gesamtheit einfachgesetzlicher Regelungen. In der Praxis ist Informationelle Selbstbestimmung maßgeblich für den zulässigen Umgang mit Beschäftigtendaten im Arbeitsverhältnis.