Inhaberaktie
In Kürze
Die Inhaberaktie ist eine Aktie ohne Namenszuordnung zum Berechtigten. Rechte aus der Aktie stehen jeweils dem aktuellen Besitzer zu.
Definition
Die Inhaberaktie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Aktie, bei der die Mitgliedschaftsrechte ausschließlich an den jeweiligen Besitz geknüpft sind. Die Inhaberaktie wird ohne Eintragung eines Aktionärsnamens ausgegeben und verkörpert Rechte in Form eines Inhaberpapiers. Sie liegt vor, wenn Dividenden-, Stimm- und Mitverwaltungsrechte allein dem tatsächlichen Inhaber zustehen. Voraussetzung ist die Ausgabe durch eine Aktiengesellschaft sowie die freie Übertragbarkeit des Aktienbesitzes. Die Übertragung erfolgt durch Besitzverschaffung, ohne Zustimmung oder Kenntnis der Gesellschaft. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz in Verbindung mit § 10 Aktiengesetz (AktG). Die Inhaberaktie begründet keine Pflicht der Gesellschaft zur Identifizierung des Aktionärs. Abzugrenzen ist die Inhaberaktie von der Namensaktie mit registergebundener Aktionärsstellung. In der Praxis erleichtert die Inhaberaktie den börslichen Handel und die Verkehrsfähigkeit von Aktien.