Inklusionsbeauftragter
In Kürze
Der Inklusionsbeauftragter ist die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite im betrieblichen Kontext.
Definition
Der Inklusionsbeauftragter ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter verantwortlich vertritt. Der Inklusionsbeauftragter liegt vor, wenn eine natürliche Person einseitig bestimmt ist, Arbeitgeberpflichten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wahrzunehmen. Die Bestellung setzt voraus, dass im Betrieb mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch beschäftigt ist. Rechtsgrundlage ist § 181 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), ergänzt durch Mitteilungspflichten nach § 163 Absatz 8 SGB IX. Der Inklusionsbeauftragter übernimmt keine eigenständige Arbeitgeberstellung und begründet keine persönliche Beschäftigungspflicht. Er ist von der Schwerbehindertenvertretung funktional zu unterscheiden, da diese die Interessen der Beschäftigten vertritt. In der Praxis koordiniert der Inklusionsbeauftragter innerbetriebliche Abläufe und die Kommunikation mit Integrationsamt und Agentur für Arbeit.