Inkubator
In Kürze
Ein Inkubator ist eine organisatorische Förderstruktur für junge Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen. Er bündelt Ressourcen, Betreuung und Infrastruktur innerhalb eines strukturierten Rahmens.
Definition
Inkubator ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch verselbständigte Einrichtung, die neu gegründete Unternehmen zeitlich begrenzt systematisch unterstützt. Der Inkubator liegt vor, wenn räumliche Infrastruktur, betriebswirtschaftliche Betreuung und fachliche Ressourcen gebündelt bereitgestellt sind. Voraussetzung ist eine strukturierte Förderung der Unternehmensentwicklung ohne unmittelbare Eingliederung in den Geschäftsbetrieb des Trägers. Die Ausgestaltung erfolgt privatrechtlich durch schuldrechtliche Vereinbarungen ohne gesetzliche Typisierung oder normierte Vertragsform. Der Inkubator begründet keine Pflicht zur Finanzierung, Beteiligung oder dauerhaften Zusammenarbeit mit geförderten Unternehmen. Er ist von einem Accelerator abzugrenzen, da die Förderung regelmäßig längerfristig und entwicklungsorientiert erfolgt. In der Praxis dient der Inkubator der Risikominderung früher Unternehmensphasen durch koordinierte Unterstützung und zentrale Bereitstellung betrieblicher Ressourcen.