Interim Management
In Kürze
Interim Management bezeichnet den zeitlich befristeten Einsatz externer Führungskräfte in Unternehmen. Es dient der Übernahme klar definierter Managementaufgaben in besonderen betrieblichen Situationen.
Definition
Interim Management ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den befristeten Einsatz externer Führungspersonen zur Wahrnehmung von Leitungs- oder Managementfunktionen im Unternehmen. Interim Management umfasst die Übertragung von operativer Verantwortung ohne langfristige Eingliederung in die Unternehmensorganisation. Voraussetzung ist eine zeitlich bestimmte Mandatierung zur Erfüllung konkreter Führungs-, Projekt- oder Steuerungsaufgaben. Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig selbstständig und nicht im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Der Einsatz ist auf besondere betriebliche Situationen wie Vakanzen, Restrukturierungen oder Transformationsprozesse ausgerichtet. Rechtsgrundlage ergibt sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, insbesondere Dienstvertrag nach Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Interim Management begründet kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit betriebsverfassungsrechtlichem Status. Interim Management ist von der befristeten Anstellung abhängig beschäftigter Führungskräfte abzugrenzen, da regelmäßig unternehmerische Eigenverantwortung besteht. Interim Management ist in der Praxis vor allem bei kurzfristigem Führungsbedarf und spezialisierten Veränderungsvorhaben relevant.