Investitionsquote
In Kürze
Die Investitionsquote misst den Anteil gesamtwirtschaftlicher Investitionen an einer gesamtwirtschaftlichen Bezugsgröße. Sie beschreibt eine volkswirtschaftliche Kennzahl zur Einordnung der Investitionstätigkeit.
Definition
Investitionsquote ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den rechnerischen Anteil der in einer Volkswirtschaft getätigten Investitionen an einer definierten Sozialproduktgröße. Die Investitionsquote misst regelmäßig das Verhältnis der Brutto- oder Nettoinvestitionen zum Bruttoinlandsprodukt eines Zeitraums. Voraussetzung ist, dass Investitionen und Bezugsgröße nach einheitlichen volkswirtschaftlichen Abgrenzungskriterien erfasst sind. Die Kennzahl beruht auf aggregierten Daten und bildet keine einzelbetrieblichen Investitionsentscheidungen unmittelbar ab. Die Investitionsquote wird als strukturbezogene Größe unabhängig von individuellen Finanzierungs- oder Bewertungsfragen ermittelt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erreichung bestimmter Werte ist mit der Kennzahl nicht verbunden. Abzugrenzen ist die Investitionsquote von unternehmensbezogenen Investitionskennzahlen mit bilanziellem Bezug. In der Praxis dient die Investitionsquote der Analyse wirtschaftlicher Entwicklung, Produktionspotenziale und langfristiger Beschäftigungstendenzen. Die Investitionsquote begründet keine unmittelbaren Rechtsfolgen für Arbeitsverhältnisse oder betriebliche Mitbestimmungsrechte.