Investivlohn
In Kürze
Der Investivlohn bezeichnet eine besondere Form der Entgeltverwendung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Er verbindet Arbeitsentgelt mit einer kapitalbezogenen Beteiligung der Beschäftigten.
Definition
Investivlohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer besonderen Form der Arbeitsentgeltgestaltung. Er bezeichnet den Teil des Arbeitsentgelts, der nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern investiv angelegt wird. Der Investivlohn liegt vor, wenn Entgeltbestandteile in Beteiligungsrechte oder vergleichbare Vermögensanlagen überführt sind. Festgelegt ist dabei regelmäßig eine Bindungs- oder Sperrfrist für die Verfügungsbefugnis des Arbeitnehmers. Die Anlage kann im eigenen oder in einem fremden Unternehmen erfolgen. Der Investivlohn kann auf individualvertraglicher, tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage ausgestaltet sein. Er stellt arbeitsrechtlich eine besondere Entgeltverwendungsform mit vermögensbildender Wirkung dar. Die betriebliche Ausgestaltung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein unmittelbarer Anspruch auf Einführung besteht nicht. Der Investivlohn ist von erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteilen ohne Kapitalbindung abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis dient er der Verbindung von Entgeltzahlung und langfristiger Vermögensbeteiligung der Beschäftigten.