IT-Sicherheit
In Kürze
IT-Sicherheit bezeichnet den Schutz informationstechnischer Systeme vor Beeinträchtigungen. Sie dient der Sicherung betrieblicher Informationsverarbeitung.
Definition
IT-Sicherheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Absicherung informationstechnischer Systeme im betrieblichen Umfeld. IT-Sicherheit beschreibt den Zustand und die Maßnahmen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit digitaler Informationen. Sie liegt vor, wenn technische und organisatorische Vorkehrungen systematisch zum Schutz vor unbefugtem Zugriff festgelegt sind. Die Umsetzung erfordert klar definierte Zuständigkeiten, geregelte Zugriffsrechte und kontrollierte Informationsverarbeitungsprozesse im Betrieb. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz), soweit betriebliche Pflichten betroffen sind. IT-Sicherheit begründet keine umfassende Erfolgshaftung für den vollständigen Ausschluss von Sicherheitsvorfällen. Sie ist von der IT-Grundschutz-Methodik abzugrenzen, die konkrete Standards zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen vorgibt. IT-Sicherheit besitzt praktische Relevanz für die arbeitsorganisatorische Gestaltung digitaler Arbeitsmittel und den Schutz betrieblicher Informationswerte.