Jugendliche
In Kürze
Jugendliche bezeichnet im Arbeitsrecht eine altersdefinierte Gruppe minderjähriger Personen. Der Begriff bestimmt besondere Schutzvorgaben für Beschäftigung und Ausbildung.
Definition
Jugendliche ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Jugendliche sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Begriff bezeichnet eine altersbezogene Rechtskategorie mit besonderen Schutzanforderungen im Beschäftigungskontext. Jugendliche gelten arbeitsrechtlich als minderjährig und unterliegen zwingenden Schutzvorschriften zur Begrenzung von Arbeitszeit, Tätigkeiten und Belastungen. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG). Das JArbSchG ordnet für Jugendliche verbindliche Vorgaben zu Beschäftigungsverboten, Ruhezeiten, Urlaub und gesundheitlichem Schutz an. Eine Anwendung der für Kinder geltenden Vorschriften erfolgt, wenn Jugendliche noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Der Begriff begründet keine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit oder arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Volljährigen. Jugendliche sind von Heranwachsenden abzugrenzen, da diese bereits volljährig sind und anderen Regelungen unterliegen. In der betrieblichen Praxis ist der Status Jugendliche für Ausbildung, Praktikum und sonstige Beschäftigungsverhältnisse maßgeblich.