Juristische Person
In Kürze
Juristische Person bezeichnet ein rechtlich selbstständiges Rechtssubjekt neben der natürlichen Person. Der Begriff ermöglicht Organisationen die eigenständige Teilnahme am Rechtsverkehr.
Definition
Juristische Person ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Juristische Person bezeichnet eine vom Gesetz anerkannte Organisation oder Vermögensmasse mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger eigener Rechte und Pflichten und kann selbstständig Verträge schließen sowie klagen oder verklagt werden. Die Rechtsfähigkeit entsteht durch gesetzliche Anerkennung und regelmäßig durch Eintragung in ein öffentliches Register. Juristische Person handelt nicht selbst, sondern wird durch ihre satzungsmäßigen oder gesetzlichen Organe vertreten. Maßgebliche Rechtsgrundlage sind die Vorschriften der §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Die Zuordnung erfasst sowohl juristische Personen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts. Der Begriff begründet keine natürliche Handlungsfähigkeit oder persönliche Verantwortlichkeit einzelner Mitglieder. Juristische Person ist von der natürlichen Person abzugrenzen, da nur letztere kraft Geburt rechtsfähig ist. In der arbeitsrechtlichen Praxis tritt die juristische Person regelmäßig als Arbeitgeber oder Vertragspartner auf.