Kapitallebensversicherung
In Kürze
Kapitallebensversicherung verbindet Risikoschutz für den Todesfall mit langfristigem Kapitalaufbau. Die Leistung wird bei Tod oder zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt fällig.
Definition
Kapitallebensversicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zu ergänzenden Formen individueller Vorsorgegestaltung. Die Kapitallebensversicherung bezeichnet einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag mit kombinierter Risikoabsicherung und kapitalbildender Sparfunktion. Kennzeichnend ist die laufende Beitragszahlung, aus der Risikoleistungen und ein angesammeltes Deckungskapital finanziert werden. Voraussetzung ist ein wirksamer Versicherungsvertrag mit festgelegter Laufzeit und bestimmter versicherter Person. Die Leistung wird bei Eintritt des Todesfalls oder bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erbracht. Rechtsgrundlage für Rückkaufs- und Beendigungsansprüche ist § 169 Versicherungsvertragsgesetz VVG. Die Kapitallebensversicherung begründet keinen Anspruch auf staatliche Förderung oder steuerliche Begünstigung. Sie ist von der reinen Risikolebensversicherung ohne Sparanteil abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Kapitallebensversicherung vor allem bei Entgeltumwandlung und privater Altersvorsorge relevant.