Kaufmann
In Kürze
Ein Kaufmann ist Träger besonderer handelsrechtlicher Rechte und Pflichten. Der Status knüpft an Betrieb oder Rechtsform eines Unternehmens an.
Definition
Kaufmann ist ein handelsrechtlicher Begriff zur Zuordnung von Unternehmen zum Anwendungsbereich des Handelsrechts. Er bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die ein Handelsgewerbe betreibt oder kraft Rechtsform gilt. Die Eigenschaft liegt vor, wenn ein Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Maßgeblich ist dabei eine objektive Betrachtung der betrieblichen Struktur und Geschäftstätigkeit. Rechtsgrundlage ist § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie ergänzend § 6 HGB. Die Eintragung in das Handelsregister wirkt bei bestimmten Formen deklaratorisch oder konstitutiv. Der Begriff Kaufmann begründet keinen Schutz als Verbraucher im Sinne des Zivilrechts. Vom Kleingewerbetreibenden ist der Kaufmann abzugrenzen, sofern keine freiwillige Registereintragung erfolgt. In der Praxis bestimmt der Status des Kaufmanns die Anwendung spezieller handelsrechtlicher Vorschriften.