Kommanditgesellschaft
In Kürze
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit unterschiedlich haftenden Gesellschaftern. Sie ermöglicht gemeinsames wirtschaftliches Handeln unter einer einheitlichen Firma.
Definition
Die Kommanditgesellschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einem beschränkt haftenden Kommanditisten. Voraussetzung ist eine gesellschaftsvertragliche Verbindung mit gesetzlich zugewiesener Haftungs- und Rollenverteilung. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind ausschließlich den Komplementären zugeordnet. Kommanditisten sind kraft Gesetzes von Geschäftsführung und organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen. Rechtsgrundlage sind die §§ 161 fortfolgende Handelsgesetzbuch, abgekürzt HGB. Die Haftung der Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Eine unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter ist nicht vorgesehen. Die Kommanditgesellschaft ist von der offenen Handelsgesellschaft abzugrenzen, bei der sämtliche Gesellschafter unbeschränkt haften. In der Praxis dient die Kommanditgesellschaft der Kapitalbeteiligung ohne Aufgabe der unternehmerischen Leitungsbefugnis.