Kompetenzmanagement
In Kürze
Kompetenzmanagement beschreibt den systematischen Umgang mit arbeitsbezogenen Fähigkeiten innerhalb einer Organisation. Es dient der strukturierten Erfassung, Entwicklung und Nutzung von Mitarbeiterkompetenzen.
Definition
Kompetenzmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Erfassung, Nutzung und Entwicklung arbeitsbezogener Fähigkeiten. Es beschreibt organisationale Verfahren, mit denen vorhandene und benötigte Kompetenzen strukturiert abgebildet werden. Voraussetzung ist die formalisierte Festlegung von Kompetenzbegriffen, Bewertungsmaßstäben und Zuordnungen zu Funktionen. Die Steuerung erfolgt funktionsbezogen über Profile, Sollanforderungen und nachvollziehbare Bewertungsverfahren innerhalb des Unternehmens. Kompetenzmanagement erfordert dokumentierte Prozesse zur Erhebung, Aktualisierung und internen Verwendung personenbezogener Kompetenzdaten. Erfasst werden fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen in arbeitsbezogenem Zusammenhang systematisch. Bei technischer Ausgestaltung unterliegt es der Mitbestimmung nach Paragraph 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Das Instrument begründet keinen individualrechtlichen Anspruch auf Qualifizierung oder bestimmte betriebliche Entwicklungsmaßnahmen. Kompetenzmanagement ist von der Personalbeurteilung abzugrenzen, da es nicht leistungsbezogen, sondern strukturbezogen ausgerichtet ist. In der Praxis dient Kompetenzmanagement der personalstrategischen Planung, Nachfolgeabsicherung und steuerbaren Entwicklung betrieblicher Fähigkeiten.