Komplementärgüter
In Kürze
Komplementärgüter beschreiben Güter mit wechselseitig abhängiger Nutzung. Die Nachfrage nach einem Gut beeinflusst regelmäßig die Nachfrage nach dem ergänzenden Gut.
Definition
Komplementärgüter ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet Güter, deren Nutzung technisch oder funktional die Nutzung eines weiteren Gutes voraussetzt. Der wirtschaftliche Nutzen eines Gutes entfaltet sich nur gemeinsam oder verstärkt mit dem zugehörigen Ergänzungsgut. Tatbestandlich ist festgelegt, dass zwischen den Gütern eine sachliche Nutzungsabhängigkeit besteht. Diese Abhängigkeit führt dazu, dass Nachfrageveränderungen eines Gutes Nachfrageeffekte beim anderen auslösen. Komplementärgüter können vollständig oder unvollständig aufeinander angewiesen sein, abhängig vom Grad der Nutzungsnotwendigkeit. Die Beziehung ist objektiv bestimmt und unabhängig von individuellen Präferenzen einzelner Marktteilnehmer. Komplementärgüter begründen keine rechtliche Verpflichtung zum gemeinsamen Erwerb oder Vertrieb. Sie sind von Substitutionsgütern abzugrenzen, die einander funktional ersetzen können. In der Praxis beeinflussen Komplementärgüter Preisstrategien, Absatzplanung und Nachfrageprognosen in verbundenen Märkten.