Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
In Kürze
Der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess beschreibt ein dauerhaft angelegtes Vorgehen zur schrittweisen Optimierung betrieblicher Abläufe. Er ist auf wiederkehrende Analyse und Anpassung bestehender Prozesse ausgerichtet.
Definition
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Organisation und des Qualitätsmanagements. Der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess bezeichnet ein systematisches Verfahren zur fortlaufenden Verbesserung von Arbeitsprozessen, Leistungen und Ergebnissen. Er liegt vor, wenn bestehende Prozesse regelmäßig überprüft, bewertet und anhand festgelegter Kriterien angepasst werden. Die Durchführung erfolgt typischerweise in wiederkehrenden Zyklen mit klar definierten Analyse-, Umsetzungs- und Kontrollschritten. Der Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist regelmäßig in innerbetrieblichen Regelungen, Managementsystemen oder Organisationsanweisungen verankert. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Kontinuierlicher Verbesserungsprozess besteht nicht. Er ist von einmaligen Optimierungsmaßnahmen abzugrenzen, die keine dauerhafte Überprüfung vorsehen. In der Praxis dient er der strukturierten Einbindung von Beschäftigten und Führungskräften in fortlaufende betriebliche Verbesserungen.