Konzernbetriebsrat
In Kürze
Der Konzernbetriebsrat ist die zentrale Arbeitnehmervertretung auf Ebene eines Konzerns. Er befasst sich mit Angelegenheiten, die mehrere Konzernunternehmen zugleich betreffen.
Definition
Konzernbetriebsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein betriebsverfassungsrechtliches Gremium zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf Konzernebene. Der Konzernbetriebsrat wird durch Beschlüsse mehrerer Gesamtbetriebsräte oder gleichgestellter Betriebsräte errichtet. Voraussetzung ist das Bestehen eines Konzerns unter einheitlicher Leitung mit mindestens zwei beteiligten Arbeitnehmervertretungen. Seine Zuständigkeit erfasst Angelegenheiten, die konzernweit wirken und nicht unternehmensbezogen geregelt werden können. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 54 BetrVG. Der Konzernbetriebsrat begründet keine Überordnung gegenüber Gesamtbetriebsräten oder einzelnen Betriebsräten. Er ist vom Gesamtbetriebsrat durch die Zuständigkeitsebene und vom Europäischen Betriebsrat durch den territorialen Anwendungsbereich abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht der Konzernbetriebsrat eine einheitliche Mitbestimmung gegenüber der Konzernleitung.